Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir eine Wirk­stoff­ver­ordnung über ein Biologikum beliefern?

Wir haben eine Verordnung über Pegfilgrastim 6 mg vor­liegen, die ohne Nennung eines Produkt­namens ausge­stellt wurde. Wir sind der Meinung, dass das gewünschte Präparat nament­lich und am besten mit einer PZN ver­ordnet werden sollte.

Der Patient hatte früher bereits Neulasta und möchte dieses natür­lich wieder erhalten – bei uns hatte er bislang aller­dings keine Ver­ordnung einge­löst.

Der Arzt möchte kein neues Rezept aus­stellen und ist der Meinung, auf unserer Seite liege ein Irrtum zur Rezept­aus­stellung vor. Was ist nun korrekt?

Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: vege – stock.adobe.com