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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Können wir eine Wirkstoffverordnung über ein Biologikum beliefern?
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Wir haben eine Verordnung über Pegfilgrastim 6 mg vorliegen, die ohne Nennung eines Produktnamens ausgestellt wurde. Wir sind der Meinung, dass das gewünschte Präparat namentlich und am besten mit einer PZN verordnet werden sollte.
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Der Patient hatte früher bereits Neulasta und möchte dieses natürlich wieder erhalten – bei uns hatte er bislang allerdings keine Verordnung eingelöst.
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Der Arzt möchte kein neues Rezept ausstellen und ist der Meinung, auf unserer Seite liege ein Irrtum zur Rezeptausstellung vor. Was ist nun korrekt?
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Bildquelle: vege – stock.adobe.com
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