Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dronabinol als Abfüllung

Dürfen wir nach dem Urteil zu Dronabinol­lösungen die Lösungen anderer Hersteller, die noch vom Groß­handel liefer­bar sind, als Abfül­lungen verwenden?

Wir befürchten, dass es zu Retaxationen kommen könnte, wenn wir Dronabinol­lösungen ver­wenden, die eigent­lich als Fertig­arznei­mittel zuge­lassen werden müssten.

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com