Retaxfalle und Versorgungslücke beim Thema Wundversorgung abgewendet?
Verbandmittel werden von der GKV getragen und können dementsprechend zulasten der Krankenkasse verordnet und abgegeben werden (wohlgemerkt weiterhin als Papierrezept, da diese Produkte allgemein zu den Medizinprodukten gehören).