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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Dürfen wir ein Rezept mit dem Vermerk „Duplikat“ beliefern?
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Uns liegt eine Verordnung über „Pantoprazol 40 mg 90 St. PZN: 10234064 1–0–0“ vor. Das Rezept ist mit dem Vermerk „Duplikat“ gekennzeichnet.
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Dürfen wir das Rezept beliefern?
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Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
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