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AKTUELLE KURZUMFRAGE
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Thema: Tabakentwöhnung
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Seit August 2025 haben Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms.
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Patientinnen und Patienten müssen sich also, damit Nikotinprodukte ärztlich verordnet werden können, für ein Tabakentwöhnungsprogramm anmelden. Das kann ein Kurs in Präsenz, online oder eine digitale Anwendung (App/Programm/DiGA) sein. Wichtig: Das Programm muss anerkannt und wissenschaftlich geprüft sein. Dauerhaft gelistete digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Beratung zur Tabakentwöhnung empfehlen und Ärztinnen und Ärzte können diese verordnen.
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Werden Sie Ihre Kundinnen und Kunden über diese Möglichkeit informieren?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren:
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Bildquelle: momius – stock.adobe.com
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