ePA: Patientinnen und Patienten mit Hilfe des DAP informieren
Ab heute, dem 1. Oktober 2025, wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Für Apotheken bedeutet das vor allem, dass sie über die elektronische Gesundheitskarte drei Tage lang auf die Akte zugreifen können – entweder nach dem Stecken der Karte in der Offizin oder über eine individuelle Freigabe durch die Versicherten.
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Apothekenteams sollten jetzt vor allem Patientinnen und Patienten aufklären: Informieren Sie sie über die Vorteile der ePA und die Opt-out-Lösung. Erklären Sie, wie die ePA dazu beitragen kann, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Nutzen Sie dazu die beiden Patienteninformationen des DeutschenApothekenPortals: