Ergänzungen und Korrekturen für Q3 im Oktober möglich
Die Abgabe von Packungen verschreibungspflichtiger Humanfertigarzneimittel, die nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden (PKV-Rx), meldeten die Apotheken bis Juni über den Sonderbeleg „Selbsterklärung“. Seit dem Meldemonat Juli 2025 ersetzt ein elektronischer Meldeweg den Sonderbeleg.