Tecfidera®-Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erstattungsfähig
Tecfidera® 240 mg (Wirkstoff: Dimethylfumarat) ist in einer Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erhältlich (168 Stück). Es stellt sich daher die Frage, ob diese erstattungsfähig ist oder ob es sich hierbei um eine nicht erstattungsfähige „Jumbopackung“ handelt.
Die Tecfidera® 168-Stück-Packung ist folglich gemäß § 2 Absatz 4 Packungsgrößenverordnung erstattungsfähig und darf zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgegeben werden.1
Was bei der Abgabe von Tecfidera® außerdem zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden: 1 Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1610) geändert worden ist |