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Tecfidera®-Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erstattungsfähig

Tecfidera® 240 mg (Wirkstoff: Dimethylfumarat) ist in einer Packungsgröße ohne Normgrößenkennzeichen erhältlich (168 Stück). Es stellt sich daher die Frage, ob diese erstattungsfähig ist oder ob es sich hierbei um eine nicht erstattungsfähige „Jumbopackung“ handelt.

Die Abbildung zeigt, dass 168 Stück zwischen dem für den Wirkstoff Dimethylfumarat definierten N2- und N3-Bereich und unterhalb der größten nach Packungsgrößenverordnung festgelegten Messzahl Nmax liegen:


Abb.: PZN-Checkplus, DeutschesApothekenPortal

Die Tecfidera® 168-Stück-Packung ist folglich gemäß § 2 Absatz 4 Packungsgrößenverordnung erstattungsfähig und darf zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgegeben werden.1

Was bei der Abgabe von Tecfidera® außerdem zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden:

» Download des vollständigen Artikels zur Abgabe von Tecfidera®

1 Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1610) geändert worden ist