Dürfen wir ein teureres Nachfolgepräparat abgeben?
Uns liegt eine Verordnung über „Acarizax SUT N3 90 St. PZN 10946741“ ohne Aut-idem-Kreuz vor.
Dieses Präparat ist AV gemeldet, es ist jedoch in der EDV ein Nachfolger verknüpft. Dürfen wir den Nachfolger ohne Rezeptänderung abgeben?