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Manch eine Retax reißt nicht unbedingt ein großes Loch in die Kasse der Apotheke, aber getreu dem Motto „Kleinvieh macht auch Mist“, lohnt auch hier ein genaues Hinsehen. Auch bei kleineren Retaxationen sollte Einspruch eingelegt werden, wenn diese unberechtigt sind – ansonsten entgeht der Apotheke, so wie im folgenden Fall, die ihr zustehende Zahlung.
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