Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist eine Stückelung im Akutfall erlaubt?

Wir über­legen derzeit, ob im Akut­fall eine Stückelung erlaubt ist. Beispiel: Es wurde Heparin Natrium LEO 25.000 I.E/5 ml Inj.-Lsg. Dsfl. ILO 10 x 5 ml N2 (PZN: 15261203) verordnet, wir würden auf­grund eines akuten Bedarfs zwei Packungen Heparin PANPHARMA Inj.-Lsg. 5 x 5 ml N1 (PZN: 16200037) abgeben.

Ist das erlaubt und wie müssten wir dies doku­mentierten?

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