Aktuelle Retaxfrage

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Entlassrezept: Dürfen wir eine N1 abgeben, wenn eine N2 verordnet ist?

Wir beschäftigen uns derzeit mit folgender Fragestellung:

Wie gehen wir generell bei einem Entlassrezept zulasten der GKV vor, wenn N2 verordnet, jedoch nur N1 im Handel verfügbar ist?

Dürfen wir in diesem Fall das Rezept mit der N1-Packung beliefern, ohne ein neues Rezept einzuholen und ohne Rücksprache mit dem Arzt zu halten? Ist eine Dokumentation erforderlich?

Grundlage war folgende Verordnung: E-Rezept über Abasaglar 100 I.E./ml KwikPen 10 × 3 ml (N2) zulasten der AOK Hessen. Wir gaben stattdessen N1 (5 × 3 ml) ab, da dies die kleinste im Handel befindliche Packung ist – ist dieses Vorgehen korrekt?

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