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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Entlassrezept: Dürfen wir eine N1 abgeben, wenn eine N2 verordnet ist?
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Wir beschäftigen uns derzeit mit folgender Fragestellung:
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Wie gehen wir generell bei einem Entlassrezept zulasten der GKV vor, wenn N2 verordnet, jedoch nur N1 im Handel verfügbar ist?
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Dürfen wir in diesem Fall das Rezept mit der N1-Packung beliefern, ohne ein neues Rezept einzuholen und ohne Rücksprache mit dem Arzt zu halten? Ist eine Dokumentation erforderlich?
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Grundlage war folgende Verordnung: E-Rezept über Abasaglar 100 I.E./ml KwikPen 10 × 3 ml (N2) zulasten der AOK Hessen. Wir gaben stattdessen N1 (5 × 3 ml) ab, da dies die kleinste im Handel befindliche Packung ist – ist dieses Vorgehen korrekt?
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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