Hilfsmittel-Preisreduzierung erspart Apotheke Nullretax

Die Hilfsmittellieferungen gehören zu den am wenigsten überschaubaren Versorgungen der Apotheken, daher kommt es nicht selten vor, dass Apotheken in eine der zahlreich vorhandenen Retax-Fallen in diesem Gebiet geraten. Ein häufiges Problem ist die Nichtbeachtung von Genehmigungsgrenzen. Selbst bei Überschreitung einer Genehmigungsgrenze um nur wenige Cent wird den Apotheken häufig die gesamte Vergütung ihrer Versorgung verweigert.

Daher möchten wir nachfolgend über eine schon etwas ältere Möglichkeit berichten, solche Nullretaxationen bei Genehmigungsgrenzen zu vermeiden.

Krankenkasse:  IKK classic; IK 3500693
Verordnet: Iryflex Schlauchbeutel 2 x 30 St.
PZN 9432132
Abgabedatum: 14.08.2012
Retaxiert: Juli 2013 auf Null wegen Überschreitung der Genehmigungsgrenze

Da die beiden Packungen à 30 St. zusammen mit insgesamt 169,20 Euro die Genehmigungsgrenze von 150 Euro überstiegen, wurde die Erstattung der Iryflex Beutel auf Null gekürzt.

Abb. Festbetrag 2,82 € x 60 = 169,20 €; Genehmigungsgrenze lag bei 150 Euro

Abb. Absetzung des vollen Rechnungsbetrags


Hierzu schrieb die betroffene Apotheke ihren Kolleg(inn)en im Retax-Forum:

Wir haben diese Beutel jahrelang abgegeben, hatten von der AVNR-Clearingstelle (eine Stelle beim Apothekerverband Nordrhein, über die wir sämtliche Genehmigungen erledigen können) ein "muss nicht genehmigt werden" erhalten. Mittlerweile ist der Preis der Schlauchbeutel aber über die Schallgrenze von 150 € gestiegen, was wir nicht realisiert hatten. Somit ist eine Retax o.k., aber Nullretax?? Warum nicht auf 149,99 € ?
Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt? Hat es Zweck, sich zu wehren?

Nachdem die Apotheke dem Forumsmoderator die anonymisierten Retax-Unterlagen zur Einsicht vorgelegt hatte, hätte sich zunächst der übliche Weg angeboten, Einspruch gegen die Retaxation auf Null einzulegen und zumindest die Erstattung einer 30er-Packung mit 84,60 € zu verlangen.

Und obwohl der „Retax-Wind“ seit Verkündung des Nullretax-Urteils für die Apotheken noch rauer geworden ist, bot sich eine weitere Einspruchsmöglichkeit an, da Hilfsmittel nicht der Preisspannenverordnung unterliegen:

Da bin ich ganz Ihrer Meinung ………. Ich würde mal versuchen eine Rechnungskorrektur auf 149,99 € zu erreichen, vielleicht klappt es.

Da dieser Weg den Retax-Verlust deutlich reduzieren konnte, entschloss sich die Apotheke diese Möglichkeit zu nutzen, der Krankenkasse also einen reduzierten Abrechnungspreis anzubieten, der unterhalb der Genehmigungsgrenze lag:

Und die Apotheke traf auf eine Mitarbeiterin in der Rezeptprüfstelle, die sich der Argumentation der Apotheke nicht verweigerte, weitere Auseinandersetzungen vermeiden wollte und die Retaxation entsprechend reduzierte:

Der ursprüngliche Retaxbetrag im Höhe von 169,20 Euro wurde somit auf den die Genehmigungsgrenze übersteigenden Betrag von 19,21 Euro reduziert.

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