 |
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
|
Dürfen wir ein E-Rezept mit Pseudoarztnummer beliefern?
|
|
Wir haben ein E-Rezept aus einer Institutsambulanz, auf dem nur eine Pseudoarztnummer angegeben ist. Auf Nachfrage hieß es, dass die Ärztinnen und Ärzte da keine Arztnummern haben.
|
|
Wie ist momentan der Stand bei der Verwendung mit Pseudoarztnummern, dürfen wir solche Rezepte ohne Weiteres beliefern?
|
|
|
|
|
|
Bildquelle: vege – stock.adobe.com
|