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Mit Urteil vom 25. Oktober 2024 (Az. 26 K736/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die gebrauchsfertige Dronabinol-Lösung der Firma Caelo nicht als Rezepturarzneimittel, sondern als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel einzustufen ist.
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