Retax wegen Nichtbeachtung eines nicht existierenden Rabattvertrags?
Nullretaxationen sind gerechtfertigt – Professor Dr. Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, meint dazu:
„Wer nicht in der Lage sei, eine ordentliche Rechnung zu stellen, könne nicht erwarten, ordentlich vergütet zu werden.“
Diese „Mahnung“ des DAK Vorstandsvorsitzenden wird den Apothekern wohl noch lange in Erinnerung bleiben. Aber natürlich muss dies auch im umgekehrten Fall gelten, wenn die DAK Rezeptprüfung eine fragwürdige Retaxation ausspricht, sollte sie nicht mehr erwarten, dass diese ungeprüft und unwidersprochen bleibt.
Nachfolgende Retaxation wegen „Nichtabgabe einer Rabattarznei“ blieb der betroffenen Apotheke des DAP-Retaxforum nicht unbemerkt und wurde mit Unverständnis den ca. 8.500 Kolleginnen und Kollegen des Forums zur Kenntnis gebracht:
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