Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Mehrfach­verordnungen

Mehr­fach­ver­ord­nungen sollen die Versorgung mit Arznei­mitteln für chronisch Kranke erleichtern. Hierfür wurde in § 31 Abs. 1b SGB V die Grundlage geschaffen: „Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arznei­mittel benötigen, können Vertrags­ärzte Ver­ord­nungen ausstellen, nach denen eine nach der Erst­abgabe bis zu drei­mal sich wieder­holende Abgabe erlaubt ist. […]

Demnach dürfen Apo­theken ein Arznei­mittel bis zu 4‑mal inner­halb eines Jahres abgeben, voraus­gesetzt, das Rezept trägt eine ent­sprechende Kenn­zeichnung. Die Anzahl der Abgaben sowie den Beginn ihrer jewei­ligen Ein­löse­frist müssen die ver­ord­nende Ärztin bzw. der ver­ord­nende Arzt festlegen, wobei das Ende der Ein­löse­frist optional eben­falls angegeben werden kann; es darf maximal 365 Tage nach dem Aus­stellungs­datum liegen.

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com