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Zum 1. August 2025 Wieder­anwendung von Fest­beträgen

Zum 1. August 2025 werden für drei Paracetamol-Arznei­mittel wieder Fest­beträge ange­wendet – die bis dahin geltende Fest­betrags­auf­hebung wird aufge­hoben.

Betroffen sind folgende Arznei­mittel:

  • Paracetamol ratiopharm 75 mg SUP 10 St. PZN 09263913
  • Paracetamol ratiopharm 125 MG SUP 10 St. PZN 03953580
  • Paracetamol ratiopharm 250 MG SUP 10 St. PZN 03953597

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Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

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