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Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER über Betmiga 50 mg 100 Retardtabletten erhalten. Diese sind leider nicht lieferbar, es gibt keine Importe oder Rabattarzneimittel. Alternativ haben wir nun Betmiga 50 mg 2 x 30 RET bestellt. Wir fragen uns allerdings, wie viele Mehrkosten die Kundin bezahlen muss. Die Summe, die für die 100er-Packung fällig würde, oder die Mehrkosten, die für 2 x 30 Stück angezeigt werden? Die Zuzahlung bezieht sich in solchen Fällen ja auf die verordnete Packung.
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