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Sonder­beleg wird einge­stellt

PKV-Rx-Meldung an den NNF ab Juli elektronisch

Die Abgabe von Packungen ver­schrei­bungs­pflich­tiger Human­fertig­arznei­mittel, die nicht zu­lasten der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung abge­rechnet werden (PKV-Rx), melden die Apo­theken bisher über den Sonder­beleg „Selbst­erklärung“. Der Sonder­beleg kann jedoch nur noch bis zum Melde­monat Juni 2025 genutzt werden und wird ab dem Melde­monat Juli 2025 durch einen elektro­nischen Melde­weg abge­löst.

Der elektro­nische Ver­ordnungs­daten­satz ähnelt der pDL-Meldung, für die eine elektro­nische Ver­ordnung zur Ab­rechnung bereits seit dem 1. April 2024 verbind­lich ist. Die Melde­wege für GKV-Rx-Abgaben ändern sich nicht.

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Um Doppel­meldungen zu ver­meiden, wurde auf eine Über­gangs­frist ver­zichtet. PKV-Rx-Packungs­ab­gaben bis ein­schließ­lich 30. Juni 2025 sind also noch über den be­druckten Sonder­beleg „Selbst­erklärung“ zu melden. PKV-Rx-Packungs­ab­gaben ab dem 1. Juli 2025 sind monat­lich über einen elektro­nischen Ver­ordnungs­daten­satz an das ent­sprechende Apo­theken­rechen­zentrum zu melden. Sofern eine Meldung per E-Rezept-Daten­satz ver­gessen wurde bzw. korrigiert werden soll, ist im ersten Monat des jeweiligen Folge­quartals eine ent­sprechende Meldung gegen­über dem NNF über das Portal des NNF möglich. Die Fristen zur Meldung der monat­lichen PKV-Rx-Packungs­zahlen finden Sie unter www.dav-notdiensfonds.de.

Mehr unter „Elektronische PKV-Rx-Meldung“ (PDF)