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Was ist zu beachten, wenn ein Import mit einem Aut-idem-Kreuz verordnet wurde? Ist in solch einem Fall nur der verordnete Import abgabefähig und was ist zu tun, wenn dieser nicht lieferbar ist? Was gilt, wenn es sich dabei um einen nicht rabattierten Import handelt, es aber rabattierte Alternativen gibt? Hier können Apotheken in eine Retaxfalle tappen, wenn sie bei der Abgabe die Vorgaben für solch eine Verordnung nicht umsetzen.
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