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Retaxfalle: Import­verordnung mit Aut-idem-Kreuz

Heute berichten wir an dieser Stelle über eine Proble­matik, die Apo­theken seit Jahren beschäftigt und immer wieder Fragen aufwirft.

Was ist zu beachten, wenn ein Import mit einem Aut-idem-Kreuz verordnet wurde? Ist in solch einem Fall nur der ver­ordnete Import abgabe­fähig und was ist zu tun, wenn dieser nicht liefer­bar ist? Was gilt, wenn es sich dabei um einen nicht rabat­tierten Import handelt, es aber rabat­tierte Alterna­tiven gibt? Hier können Apo­theken in eine Retax­falle tappen, wenn sie bei der Abgabe die Vorgaben für solch eine Ver­ordnung nicht um­setzen.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com