AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 87

Einspruch stattgegeben

Doppelte Packungsanzahl auf E-Rezept nicht erkannt

Das E-Rezept soll unter anderem dazu führen, dass Arznei­mittel ein­deutig ver­ordnet werden und somit Korrekturen durch die Apotheken seltener vonnöten sind. Zumindest dann, wenn eine Ver­ordnung nicht per Frei­text­ein­gabe erfolgt, scheint dies auch ganz gut zu funktionieren. Aller­dings finden Kranken­kassen auch bei ein­deutigen Arznei­mittel­ver­ordnungen Retax­gründe.

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