Reicht die Angabe „vorliegende begründete Diagnose“ auf einem Hilfsmittelrezept aus?
Uns liegt ein Hilfsmittelrezept zulasten der BARMER über ein Blutdruckmessgerät vor. Auf dem Rezept ist jedoch keine genaue Diagnose, sondern nur folgender Vermerk aufgebracht: „vorliegende begründete Diagnose“.