Tecfidera®-Packung ohne Normgrößenkennzeichen erstattungsfähigDie größte Packungsgröße von Tecfidera® mit einer Behandlungsdauer von in der Regel 12 Wochen (= 84 Tage) enthält 168 Hartkapseln und trägt kein Packungsgrößenkennzeichen (z. B. N3), da sie dafür laut Packungsgrößenverordnung zu wenige Kapseln enthält. Da es keine N3-Packung im Markt gibt, stellt sich jedoch die Frage, ob es sich hierbei um eine erstattungsfähige Packungsgröße oder eine nicht-erstattungsfähige „Jumbopackung“ handelt. Tecfidera® ist mit folgenden Stärken und Packungsgrößen im Handel:1
Packungsgrößen ohne Normgrößenkennzeichen unterhalb Nmax erstattungsfähigPackungsgrößen ohne Normgrößenkennzeichen sind nur dann erstattungsfähig, wenn die enthaltene Stückzahl unterhalb der größten gemäß Packungsgrößenverordnung (PackungsV) festgelegten Messzahl Nmax liegt.2 Um dies zu überprüfen sind die für den Wirkstoff Dimethylfumarat festgelegten Messzahlen entscheidend (Angaben in Stück):3
Anhand der Messzahlen und der nach Packungsgrößenverordnung je Messzahl erlaubten Abweichung (N1-Bereich: Messzahl +/- 20 %, N2-Bereich: Messzahl +/- 10 %, N3-Bereich: Messzahl - 5 %) lassen sich nun die gültigen Normbereiche errechnen:
Die Nmax entspricht der Obergrenze des N3-Bereichs und liegt bei 200 Stück. Die Tecfidera® 168-Stück-Packung liegt folglich zwischen N2- und N3-Bereich und kann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgegeben werden.
Was bei der Abgabe von Tecfidera® außerdem zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden:
1 Lauer-Taxe online, Stand: Dezember 2015 |