AKTUELLES
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Erstes sonstiges Produkt zur Wundbehandlung in Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. Juni das Produkt UrgoStart Tül in die Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Somit handelt es sich hier um das erste Produkt aus der Kategorie „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“, das in die Anlage V aufgenommen wurde. Dies bedeutet, dass das Produkt auch über das Ende der Übergangsregelung für sonstige Produkte zur Wundbehandlung am 2. Dezember 2025 hinaus verordnet werden kann.
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UrgoStart Tül ist nach Anlage V der AM-RL erstattungsfähig, wenn es zur Wundbehandlung von diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen eingesetzt wird und die folgenden Kriterien erfüllt sind:
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- Ausschluss einer kritischen Ischämie
- Wunde nicht infiziert
- Ausbleiben eines Heilungsfortschritts nach mindestens zweiwöchiger Behandlung mit Verbandmitteln nach § 53 der AM-RL
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Quelle:
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G-BA: Erstes Produkt zur Wundbehandlung positiv bewertet: G-BA beschließt Aufnahme in Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/service/fachnews/196/
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G-BA: Beschlusstext Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: UrgoStart Tül. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/7245/
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