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Erstes sonstiges Produkt zur Wund­behandlung in Liste der verordnungs­fähigen Medizin­produkte aufge­nommen

Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am 5. Juni das Produkt UrgoStart Tül in die Anlage V (verordnungs­fähige Medizin­pro­dukte) der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) aufge­nommen. Somit handelt es sich hier um das erste Produkt aus der Kategorie „Sonstige Produkte zur Wundbe­handlung“, das in die Anlage V aufge­nommen wurde. Dies bedeutet, dass das Produkt auch über das Ende der Übergangs­regelung für sonstige Produkte zur Wund­behandlung am 2. Dezember 2025 hinaus ver­ordnet werden kann.

UrgoStart Tül ist nach Anlage V der AM-RL erstattungs­fähig, wenn es zur Wund­be­handlung von diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen einge­setzt wird und die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Ausschluss einer kritischen Ischämie
  • Wunde nicht infiziert
  • Ausbleiben eines Heilungs­fortschritts nach mindestens zwei­wöchiger Behandlung mit Verband­mitteln nach § 53 der AM-RL

Quelle:

G-BA: Erstes Produkt zur Wundbehandlung positiv bewertet: G-BA beschließt Aufnahme in Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/service/fachnews/196/

G-BA: Beschlusstext Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: UrgoStart Tül. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/7245/