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Retaxfalle Botendienstgebühr?

Schon vor der Corona­pandemie war es in Apotheken an der Tages­ordnung, Arznei­mittel, die bei der Rezept­vorlage in der Apotheke zunächst bestellt werden mussten, per Boten­dienst zuzu­stellen.

Dass Apotheken den Kranken­kassen für diese Dienst­leistung eine Gebühr in Rechnung stellen dürfen, wurde zuerst im Zuge der Sonder­regelungen zur Kontakt­reduzierung im Zusammen­hang mit der Corona­pandemie verein­bart, aber nach­folgend durch Auf­nahme ins SGB V verstetigt.

Offenbar scheiden sich an der Umsetzung aber wie bei so vielen anderen Themen die Geister: Immer wieder wird die Boten­dienst­gebühr seitens der Kranken­kassen retaxiert. So berichtete uns kürzlich eine Apotheke, dass ihr für mehrere Rezepte die Boten­dienst­gebühr gekürzt wurde.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com