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Retaxfalle Botendienstgebühr?
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Schon vor der Coronapandemie war es in Apotheken an der Tagesordnung, Arzneimittel, die bei der Rezeptvorlage in der Apotheke zunächst bestellt werden mussten, per Botendienst zuzustellen.
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Dass Apotheken den Krankenkassen für diese Dienstleistung eine Gebühr in Rechnung stellen dürfen, wurde zuerst im Zuge der Sonderregelungen zur Kontaktreduzierung im Zusammenhang mit der Coronapandemie vereinbart, aber nachfolgend durch Aufnahme ins SGB V verstetigt.
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Offenbar scheiden sich an der Umsetzung aber wie bei so vielen anderen Themen die Geister: Immer wieder wird die Botendienstgebühr seitens der Krankenkassen retaxiert. So berichtete uns kürzlich eine Apotheke, dass ihr für mehrere Rezepte die Botendienstgebühr gekürzt wurde.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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