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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Rezepturverordnungen auf Entlassrezept
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Liebes DAP-Team,
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wir stellen uns die Frage, wie wir mit Rezepturverordnungen auf Entlassrezept umgehen.
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Dürfen wir die verordnete Menge abgeben, z. B. 50 g einer Salbe, oder müssen wir auch hier eine Mengenangabe beachten wie bei Fertigarzneimitteln?
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Bildquelle: pix4U – stock.adobe.com
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