APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rezepturverordnungen auf Entlassrezept

Liebes DAP-Team,

wir stellen uns die Frage, wie wir mit Rezeptur­verordnungen auf Entlass­rezept umgehen.

Dürfen wir die verordnete Menge abgeben, z. B. 50 g einer Salbe, oder müssen wir auch hier eine Mengen­angabe beachten wie bei Fertig­arznei­mitteln?

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