Substitutionsausschlussliste: Wirkstoffe der zweiten Tranche festgelegt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat laut Pressemitteilung vom 21. April 2016 die Wirkstoffe festgelegt, die mit der zweiten Tranche in die Substitutionsausschlussliste (Anlage VII AM-RL) aufgenommen werden sollen.
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Arzneimittelgruppe
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Wirkstoff
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Darreichungsform
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Opioid-Analgetika
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Buprenorphin
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Pflaster
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Oxycodon
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Retardtabletten, soweit sie eine unterschiedliche Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit aufweisen
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Hydromorphon
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Retardtabletten, soweit sie eine unterschiedliche Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit aufweisen
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Antikonvulsiva
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Carbamazepin
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Retardtabletten
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Phenobarbital
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Tabletten
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Primidon
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Tabletten
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Valproinsäure
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Retardtabletten
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Antikoagulantien
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Phenprocoumon
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Tabletten
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Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt, sofern er nicht beanstandet wird, am ersten oder fünfzehnten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Kalendermonats, frühestens aber vier Wochen nach Ablauf des Tages seiner Veröffentlichung, in Kraft.
Nach Inkrafttreten: Kein Austausch gegen Rabattarzneimittel
Nach Inkrafttreten des Beschlusses dürfen auch diese acht Wirkstoffe nicht mehr, z. B. im Rahmen von Rabattverträgen, gegen preisgünstige wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht werden. Die Substitutionsausschlussliste enthält Wirkstoffe, bei denen der Austausch zu Therapieproblemen führen könnte. Dies sind z. B. Wirkstoffe mit geringer therapeutischer Breite oder retardierte Arzneiformen bei schwerwiegenden Erkrankungen.
Welche Wirkstoffe bereits von der Substitution ausgeschlossen sind, können Sie hier nachlesen.