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Wir haben eine Frage zu einer Rezeptbelieferung bei Nichtverfügbarkeit des namentlich verordneten Arzneimittels nach den Regelungen des ALBVVG. Verordnet wurde „3 x Spasmolyt 10 mg 100 St. N3 PZN 00969379“. Diese sind nicht lieferbar, kleinere Packungsgrößen ebenso wenig und eine Aut-idem-Alternative gibt es hier nicht.
Wir würden stattdessen Spasmolyt 5 mg 100 St. abgeben (dann 6 Packungen, um die verordnete Menge zu erreichen), allerdings zeigt unsere EDV dann einen Rabattvertragsdialog an: Hier gibt es auf einmal eine rabattierte Alternative.
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