Anzeige

Seladelpar Gilead wird zu Lyvdelzi®

Zum 15. Mai 2025 wurde der Handels­name von Seladelpar Gilead zu Lyvdelzi® geändert. Lyvdelzi® wird gemäß Fach­­information „zur Behand­lung der primär biliären Cholangitis (PBC) in Kombi­­nation mit Ursodeoxychol­­säure (UDCA) bei Erwachsenen, die nicht aus­­reichend auf UDCA alleine an­sprechen, oder als Mono­­therapie bei Patienten, die UDCA nicht ver­tragen“¹, ange­wendet.

Was bedeutet das für Apotheken?

Seit dem 15. Mai 2025 wird Seladelpar Gilead in der Apotheken­­soft­ware als Außer-Vertrieb(AV)-Artikel ange­­zeigt und Lyvdelzi® als Nach­­folge-Artikel. Das bedeutet, dass Gilead Sciences zwar keine Packungen mit dem Namen Seladelpar Gilead mehr ver­treibt, aber die Packungen, die schon im Handel sind (Groß­­handel und Apotheken), weiter­hin bis zur Löschung des Artikels aus dem IFA/Lauer-Taxe-Daten­bestand 24 Monate nach der AV-Meldung abge­geben werden können. Apotheken haben auch die Möglich­­keit zur Retoure und Rück­er­stattung von noch vor­rätigen Packungen von Seladelpar Gilead. Hierfür muss die Meldung bis zum 30. September 2025 unter der E-Mail-Adresse mcustomerservice@gilead.com eingereicht werden, damit Gilead Sciences die Retoure und Rück­­er­stattung vor­­nehmen kann.

Laut § 9 Abs. 3 Rahmen­­vertrag über die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V2 dürfen Apotheken Arznei­­mittel nur gegen­­ein­ander aus­tauschen, wenn beide Arznei­­mittel in folgenden Punkten über­­ein­­stimmen:

  • Gleicher Wirk­stoff
  • Identische Wirk­stärke
  • Identische Packungs­größe im Sinne des § 8
  • Gleiche oder aus­tausch­bare Dar­reichungs­form
  • Zulassung für ein gleiches An­wendungs­gebiet

Da Vorgänger- und Nachfolge­artikel der Aut-idem-Regelung ent­sprechen, sind Seladelpar Gilead und Lyvdelzi® un­ein­ge­schränkt aus­tausch­bar, ohne dass es dafür einer neuen Ver­ordnung bedarf.

Mögliche Abgabe­konstellationen

  • Ist auf dem Rezept Seladelpar Gilead verordnet, kann die Apotheke entweder Seladelpar Gilead oder Lyvdelzi® abgeben.
  • Ist auf dem Rezept Lyvdelzi® verordnet, kann die Apotheke ent­weder Lyvdelzi® oder even­tuell noch vor­rätige Packungen von Seladelpar Gilead ab­geben.

Somit können Sie Ihre Patientinnen und Patienten lücken­los weiter­ver­sorgen.

Weitere Informationen

» Pflichttext Lyvdelzi® (PDF)

1 Fachinformation Lyvdelzi®, Stand März 2025

2 Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, 01.01.2025