Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: Kritische Patientengruppen – Kritische IndikationEs gibt bestimmte Indikationen, die als kritisch zu bewerten sind, da sie z. B. aufgrund einer komplexen, langwierigen und/oder belastenden Therapie den Patienten anfällig für Compliance-Probleme machen. |