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AKTUELLES

Neuregelung zur Abgabe von Koch­salz­lösungen

Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag

Seit dem 1. Mai 2025 gilt eine neue Zusatz­­verein­­barung zum Rahmen­­vertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Diese wurde zwischen dem GKV-Spitzen­­ver­band und dem Deutschen Apotheker­­verband (DAV) ge­schlossen, um auf den vom Bundes­­ministerium für Gesund­­heit festge­­stellten Ver­­sorgungs­­mangel an isoto­nischen Natrium­­chlorid-Lösungen als Fertig­arznei­­mittel zu reagieren.

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