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Seit dem 1. Mai 2025 gilt eine neue Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Diese wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen, um auf den vom Bundesministerium für Gesundheit festgestellten Versorgungsmangel an isotonischen Natriumchlorid-Lösungen als Fertigarzneimittel zu reagieren.
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