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Wenn Apotheken ein Fehler bei der Rezeptbearbeitung unterläuft, erhalten sie in der Regel die Quittung in Form einer Rechnungskürzung im Rahmen einer Retaxation. Doch es gibt auch durchaus unberechtigte Retaxationen. In solchen Fällen ist ein Einspruch unerlässlich, damit die Apotheke die ihr rechtmäßig zustehende Erstattung erhält. Von solch einer unberechtigten Retaxation berichtete uns kürzlich eine Apotheke.
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