Klick der Woche

Biosimilar – quo vadis?

Markt­ent­wicklung und Regelungs­ver­fahren zur automa­tischen Substi­tution

Am 15. März 2024 traten die Regelungen des neuen § 40b Abschnitt M der Arznei­mittel-Richt­linie in Kraft. Die wesentliche Änderung: Apo­theken sind bei der Ab­gabe ver­ordneter bio­techno­logisch herge­stellter Arznei­mittel zur Ersetzung durch ein preis­günstigeres Arznei­mittel ver­pflichtet, wenn es sich um bestimmte parenterale Zubereitungen handelt. Von der Bio­similar­substitution (noch) nicht betroffen sind Fertig­arznei­mittel, die in der Apotheke über den HV-Tisch gehen. Kathrin Pieloth und Frank Weißen­feldt von Insight Health geben einen Über­blick zum Markt und zum neuen Verfahren.

Zum Artikel aus dem DAP Dialog (PDF)

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