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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Muss eine Pseudoarztnummer auf einem E-Rezept geprüft werden?
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Bei uns wurde ein E‑Rezept abgerufen, auf dem eine Pseudoarztnummer angegeben ist.
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Sind wir verpflichtet, die Angabe der Arztnummer zu überprüfen, oder trifft uns diesbezüglich keine Prüfpflicht?
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Bildquelle: nmann77 – stock.adobe.com
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