Retax-Falle: AV-Stellung des Originals löscht Importverknüpfung

Dass die vorzeitige Löschung von Daten und Verknüpfungen bei der „Außer Vertrieb“ –Stellung eines Originals zu Problemen bei der retaxsicheren Abgabe zugehöriger Importpräparate führen kann, hatten wir in der Vergangenheit bereits häufiger aufgezeigt:

„AH“ und „AV“: Die Datenlöschungsfalle
EDV-Falle: Verknüpfungsprobleme Import zu Erstanbieterprodukt

Dass diese Probleme immer noch nicht behoben wurden, zeigt folgender Fall, der kürzlich im DAP Retax-Forum diskutiert wurde:

XXXXX am Di 7. Okt 2014, 15:02


Liebe Kollegen,
eben fragte mich meine Kollegin, die die Rezepte kontrolliert, was denn bei Psorcutan Creme los ist. Ein RI (Anm.: der Import der Fa. Eurim Pharm) wird nicht im Reimportvergleich angezeigt.
Der ist dummerweise auch noch der günstigste und bei 4 GH lieferbar!

Wieder mal ein Abda-Meldefehler? Dachte ich ...

Verordnung: X Psorcutan creme Reimport 120g
System ADG S3000
Beim RI Vergleich erscheinen die 2 AV Artikel von Orifarm und Leo sowie
der eine RI von EMRA, der auch abgegeben wurde.

Nach weiterer Recherche ergab sich, das der günstigste RI namens Psorcutan Creme von Eurim sich auf das "Original" Daivonex (identisches Produkt zu Psorcutan Creme der Firma Leo) bezieht ...

Hier die zugehörige Verordnung, die unser Forumsmitglied dem Moderator gerne zur Verfügung stellte:

Krankenkasse: AOK Nordost IK (IK 0395611)

Verordnet: Psorcutan Creme Reimport 120 g, „AV“ mit Aut-idem-Kreuz [X]

Abgabedatum: 06.10.14

  • Da das Aut-idem-Kreuz die Abgabe eines wirkstoffgleichen Generikums – egal ob rabattiert oder nicht – verbietet, muss die Apotheke ein abgabefähiges Produkt im Vergleich zwischen Original und den wirkstoffidentischen Importpräparaten bestimmen.
  • Da es für die AOK Mecklenburg-Vorpommern kein vorrangig abzugebendes Original- oder Importpräparat gibt und der Arzt kein abzugebendes Importprodukt namentlich vorgibt, sondern ohne nähere Bestimmung „Reimport“ verordnet, werden solche Fälle erfahrungsgemäß wie eine generische (Import)Verordnung angesehen und – trotz meist noch fehlender Vertragsregelung – aus der Gruppe der „3 Günstigsten“ Importe versorgt.

Weshalb findet die Apotheke die Gruppe der „3 Günstigsten“ Importe zunächst nicht?

Gibt die Apotheke das „AV“-Präparat des Originalherstellers „Psorcutan Creme 120 g“ wie verordnet in Ihre EDV ein, so wird ihr nur ein Importprodukt als Alternativabgabe angezeigt:

Dieses Importprodukt wurde aufgrund des gegebenen 15/15 Preisabstands zum „AV“-Erstanbieterprodukt auch ohne weiteren EDV-Hinweis in den Verkaufsvorgang übernommen:

Weshalb ist die Abgabe dennoch nicht retaxsicher?

Die Apotheke suchte aufgrund der nicht näher bestimmten „Import“-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz nach der Gruppe der 3 günstigsten Importpräparate, angezeigt wurde jedoch nur ein Import, der den 15/15-Preisabstand erfüllte.

Die tatsächliche Preisvergleichsliste der abgabefähigen Importe wird allerdings nur angezeigt, wenn die Apotheke die aut-idem-konformen Importe anhand der Artikeldatenbank oder durch Eingabe des Nachfolgepräparates Daivonex ® Creme 120 g des Erstanbieters recherchiert:


Abb. Aut-idem-Liste, wobei die Generika aufgrund des Substitutionsverbots ausscheiden

Nun wird deutlich, dass nur die oben grün dargestellten drei Importe zu den „3 Günstigsten“ gehören, nicht jedoch das rot gekennzeichnete zunächst abgegebene Importpräparat!
Eine Falle, die durchaus zu einer Retaxation führen kann, wenn die Rezeptprüfstelle über eine problemlosere Preisvergleichsanzeige verfügt!

Wie ist dieser verwirrende und retaxgefährliche Preisvergleich zu erklären?

Der Grund liegt in den unterschiedlichen Importverknüpfungen zum alten verordneten Originalprodukt (Psorcutan ®)

und zum neuen Nachfolgeprodukt des Originalanbieters (Daivonex ®).

Mit dem verordneten, alten „AV“-Produkt Psorcutan ® sind nun noch folgende Präparate verknüpft, von denen zwei „Außer Vertrieb“ sind:

Mit dem Nachfolger Daivonex® sind folgende Präparate verknüpft:

Von den hier mit grünem Pfeil angezeigten sieben Importen (15/15-Preisabstand) gehören jedoch nur vier zu den sogenannten „3 Günstigsten“, nach denen wir aufgrund der undefinierten „Reimport“-Verordnung mit Aut-idem-Kreuz gesucht haben!

Zusammenfassung der wichtigsten Substitutionsregeln:
Nicht austauschen dürfte die Apotheke gegen ein Calcipotriol-Generikum, selbst wenn ein Rabattvertrag vorliegen sollte. Das verbietet das Aut-idem-Kreuz.

Austauschen müsste die Apotheke nach Meinung wichtiger Kassen – auch bei namentlicher Import/Original-Verordnung – gegen rabattierte Importe und gegen ein rabattiertes Original, trotz des Aut-idem-Kreuzes und gegen das "Einzelfall-Urteil" des SG Koblenz, solange kein Urteil des BSG vorliegt.

Austauschen sollte die Apotheke – falls kein Rabattvertrag vorliegt – gegen einen der 3 günstigsten Importe, da keine namentlich eindeutige Verordnung – und somit auch kein Preisanker – vorliegt, da in diesem Fall nur "Import" verordnet wurde. Dass es der günstigste Import sein muss, ist derzeit in keinen Vertrag explizit vereinbart.

Keine Rolle beim Austausch spielen beim Vergleich Import/Original bestehende Namensunterschiede. (Psorcutan, Daivonex)

Übrigens ist das dargestellte Problem keines, welches auf nur ein Systemhaus begrenzt ist, sondern eines, das in der vorgegebenen Systematik der „AH“- und „AV“-Verknüpfungen begründet ist.

Die entsprechende Diskussion im DAP Retax-Forum können unsere kostenlos registrierten Mitgliedsapotheken – und nur diese – im DAP Retax-Forum nachlesen:

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