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Seit dem 1. April 2025 ist die aktualisierte Fassung des Arzneiversorgungsvertrags (AVV) zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in Kraft. Der Vertrag betrifft die Versorgung von Angehörigen der Bundespolizei mit Arzneimitteln – und bringt einige Änderungen mit sich.
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