Aktuelle Kurzumfrage

AKTUELLE KURZUMFRAGE

Thema: Handy am Arbeitsplatz

Ohne Smartphone geht es fast nicht mehr: ob Event­tickets gebucht oder Gutschein­codes beim Einkaufen abgerufen werden, Schritt­zähler, Wetter­vor­hersage, Navi­gation, Kalender, Social Media abgerufen oder Bezahl­vorgänge abgewickelt werden – das Handy ist aus unserem Alltag nicht mehr weg­zudenken.

Eine schnelle Online­-Recherche oder ein Blick in den DAP Newsletter sowie auf eine DAP Arbeits­hilfe können in der Apotheken­praxis wertvolle Unter­stützung bieten. Zudem wird das Handy zunehmend in Beratungs­gesprächen mit Kundinnen und Kunden eingesetzt, die wenig oder kein Deutsch verstehen. Übersetzungs­apps mit Sprach­ausgabe ermöglichen es, die Empfehlungen des Apotheken­teams in verschiedenen Sprachen verständlich wieder­zugeben. Diese Über­windung von Sprach­barrieren trägt maßgeblich zur Sicher­heit der Arznei­mittel­therapie bei.

Doch viele Apotheken­inhaberinnen und -inhaber sehen das Handy gar nicht gerne am Arbeits­platz. Lenken private Nachrichten vielleicht doch von einer freund­lichen Begrüßung der Kundinnen und Kunden ab? Vermittelt das Schauen aufs Handy der Kunden­schaft eventuell das Gefühl, eher zu stören, anstatt willkommen zu sein?

Wir möchten heute wissen: Wie sieht es mit der Handy­nutzung in Ihrer Apotheke aus?

Darf bei Ihnen in der Apotheke das Handy während der Arbeits­zeit mitgeführt (bei­spielsweise in der Kittel­tasche) und genutzt werden?

Ich darf das Handy während der Arbeits­zeit mit mir führen, aber nur dienstlich nutzen.
Ich darf das Handy während der Arbeits­zeit mit mir führen und sowohl dienstlich als auch privat nutzen.
Ich darf das Handy während der Arbeits­zeit nicht nutzen, es muss in der Tasche oder dem Schrank verstaut werden.

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Bildquelle: momius – stock.adobe.com