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Erstmals Festbetragsanhebung im Rahmen von ALBVVG-Regelung

Festbetragsanpassungen rufen in Apotheken eher wenig Begeisterung hervor, denn in den meisten Fällen werden zu den entsprechenden Stichtagen bestehende Festbeträge gesenkt oder neue Festbeträge festgesetzt. Dies kann zu Lagerwertverlusten führen, wenn die Bestände nicht rechtzeitig geprüft und bereinigt werden. Außerdem sind Diskussionen mit Patientinnen und Patienten vorprogrammiert, wenn für ein gewohntes Arzneimittel auf einmal Mehrkosten fällig werden, weil der Preis des Arzneimittels nicht auf das neue Festbetragsniveau abgesenkt wird.

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Bildquelle: vege – stock.adobe.com