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Der Rahmenvertrag regelt die Abgabe von Arzneimitteln, nicht aber die Vorgaben für die Verbandmittelabgabe. So sind bei Verordnungen über Produkte wie ALLEVYN LIFE der Smith & Nephew GmbH keine Rabattverträge zu beachten und es muss nicht auf preisgünstige Importe getauscht werden – solche Rezepte bringen keinen Vorteil für das Einsparziel der Apotheken.
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