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Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat juristisch erfolgreich gegen die Online-Plattform „Dr. Ansay“ vorgehen können. Das Landgericht Hamburg entschied am Dienstag, dass die Plattform nicht mehr für die telemedizinische Verschreibung von medizinischem Cannabis werben darf. Der Google-Slogan „Cannabis + Rezept einfach, schnell & günstig erhalten“ wurde als unzulässig eingestuft.
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