Entwicklung der Anti­biotika­ver­ordnungen

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 36,1 Millionen Packungen Antibiotika im Wert von 792,1 Millionen Euro zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) abgegeben, was einem Anstieg von 18,4 % gegenüber 2022 entspricht und die Ver­ordnungs­zahlen erstmals über das Niveau von 2019 vor der Pandemie hebt.

Besorgniserregend ist der Anstieg der Verordnungen von Reserveantibiotika um 21,0 % auf 15,7 Millionen Packungen. Obwohl ihr Anteil an der Gesamtzahl der Anti­biotika­ver­ordnungen seit 2020 mit 43,4 % relativ stabil blieb, könnte der erhöhte Einsatz dieser wichtigen Medika­mente die Gefahr von Resis­tenzen verschärfen.

Deutlich erkennbar sind regionale Unterschiede im Verordnungsverhalten: Hamburg verzeichnete 2023 mit 328 Antibiotikaverordnungen je 1.000 GKV-Versicherte die niedrigste Rate, während das Saarland mit 539 Verordnungen je 1.000 GKV-Versicherte den höchsten Wert aufwies. Der Anteil der Reserve­antibiotika an allen Verordnungen variierte zwischen 33,3 % in Bremen und 53,4 % in Mecklenburg-Vorpommern.

Beim Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung ist hingegen ein Abwärtstrend zu verzeichnen: 2023 wurden 529 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben, ein Rückgang von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr und der niedrigste Wert seit Beginn der Erfassung 2011.

Die Entwicklung neuer Antibiotika stagniert allerdings, denn in den letzten zehn Jahren kamen nur acht neue antibiotische Wirkstoffe auf den Markt, und 2023 wurde kein neuer Wirkstoff entwickelt.

Angesichts dieser Entwicklungen ist ein indikationsgerechter und zurückhaltender Einsatz von Antibiotika essenziell, um die Wirksamkeit dieser lebenswichtigen Medikamente langfristig zu erhalten.

Quelle: https://www.krankenkassen-direkt.de/news/pr/mitteilung.pl?id=4150776&cb=7921367398