Entwicklung der Antibiotikaverordnungen
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Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 36,1 Millionen Packungen Antibiotika im Wert von 792,1 Millionen Euro zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben, was einem Anstieg von 18,4 % gegenüber 2022 entspricht und die Verordnungszahlen erstmals über das Niveau von 2019 vor der Pandemie hebt.
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Besorgniserregend ist der Anstieg der Verordnungen von Reserveantibiotika um 21,0 % auf 15,7 Millionen Packungen. Obwohl ihr Anteil an der Gesamtzahl der Antibiotikaverordnungen seit 2020 mit 43,4 % relativ stabil blieb, könnte der erhöhte Einsatz dieser wichtigen Medikamente die Gefahr von Resistenzen verschärfen.
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Deutlich erkennbar sind regionale Unterschiede im Verordnungsverhalten: Hamburg verzeichnete 2023 mit 328 Antibiotikaverordnungen je 1.000 GKV-Versicherte die niedrigste Rate, während das Saarland mit 539 Verordnungen je 1.000 GKV-Versicherte den höchsten Wert aufwies. Der Anteil der Reserveantibiotika an allen Verordnungen variierte zwischen 33,3 % in Bremen und 53,4 % in Mecklenburg-Vorpommern.
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Beim Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung ist hingegen ein Abwärtstrend zu verzeichnen: 2023 wurden 529 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben, ein Rückgang von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr und der niedrigste Wert seit Beginn der Erfassung 2011.
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Die Entwicklung neuer Antibiotika stagniert allerdings, denn in den letzten zehn Jahren kamen nur acht neue antibiotische Wirkstoffe auf den Markt, und 2023 wurde kein neuer Wirkstoff entwickelt.
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Angesichts dieser Entwicklungen ist ein indikationsgerechter und zurückhaltender Einsatz von Antibiotika essenziell, um die Wirksamkeit dieser lebenswichtigen Medikamente langfristig zu erhalten.
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Quelle: https://www.krankenkassen-direkt.de/news/pr/mitteilung.pl?id=4150776&cb=7921367398
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