APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können HYLO GEL Augen­tropfen zu­lasten der GKV abge­rechnet werden?

Wir haben ein E-Rezept über „HYLO GEL 2 x 10 ml PZN 06144964“ inklusive Angabe der Diagnose erhalten, allerdings wurde das Rezept von unserem System zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass dieses Medizin­produkt nicht abgerechnet werden darf. Die Patientin sagte aber, dass sie schon immer diese Augen­tropfen verordnet bekommt.

Können wir die Augen­tropfen zulasten der GKV abgeben?

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