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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Rezepturen auf Entlassrezept
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Wir stellen uns die Frage, wie wir mit Rezepturverordnungen auf Entlassrezept umgehen müssen.
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Dürfen wir die verordnete Menge abgeben, z. B. 50 g einer Salbe, oder müssen wir auch hier eine Mengenangabe beachten wie bei Fertigarzneimitteln?
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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