Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen. Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen. In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann. Heute: AntidementivaBei Alzheimer-Patienten handelt es sich um eine kritische Patientengruppe, bei der es leicht zu Compliance-Problemen kommen kann. In der Regel handelt es sich um ältere Patienten, die oft multimorbid sind und mehrere verschiedene Arzneimittel einnehmen müssen. Die Einhaltung des Therapieplans fällt dann oft schwer. Erhält der Patient aufgrund einer Arzneimittelsubstitution in der Apotheke ein anderes als das ihm bekannte Medikament, kann er aufgrund des anderen Namens und Aussehens zusätzlich verunsichert sein. |