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Das E-Rezept ist in der Breite nun seit knapp einem Jahr in Arztpraxen und Apotheken vertreten. In diesem Zuge ergab sich eine ganz neue Retaxfalle: eine potenzielle Doppelabrechnung von Papier- und E-Rezept. Zum Glück konnte eine erste Apotheke diesbezüglich von einem erfolgreichen Einspruch berichten.
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