Seit dem 1. Januar 2024 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel (ausgenommen BtM- und T-Rezepte) als E-Rezept zu verordnen. Inzwischen sind 500 Millionen digitale Verordnungen eingelöst worden (Stand: 05.12.2024). Laut gematik ist das ein Zeichen dafür, dass das E-Rezept fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland geworden ist.1