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Sonstige Produkte zur Wund­behandlung: Ersatz­kassen gewähren Kulanz­regelung

Die Ersatz­kassen (TK, BARMER, DAK-Gesund­heit, KKH, hkk und HEK) haben gestern bekannt gegeben, dass sie der Bitte des Bundes­gesund­heits­ministers bezüg­lich der Kosten­über­nahme von sonstigen Produkten zur Wund­behand­lung nach­kommen werden. Die Ersatz­kassen gewähren bis zum 1. März 2025 eine Kulanz­regelung, sodass deren Ver­sicherte bis dahin weiter mit den Produkten ver­sorgt werden können. Es bedarf keiner separaten Kosten­über­nahme­erklärung.

Quelle: Pressemitteilung vdek: Kulanzregelung bis März. Ersatzkassen sichern Versorgung mit sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Stand: 18.12.2024. Online abrufbar unter: https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2024/sonstige-wundprodukte-uebergangsregelung.html » Hier aufrufen