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Dronabinol-Lösung als Fertigarzneimittel eingestuft

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Die Dronabinol-Lösung von Caelo ist nicht als Rezepturarzneimittel, sondern als Fertigarzneimittel einzustufen. Damit unterliegt die Dronabinol-Lösung der Zulassungspflicht nach Arzneimittelgesetz (AMG). Wie das Gericht die Entscheidung begründet und was das für die Apotheke bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

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