|
Wenn eine Verordnung für ein eingestelltes Cannabisextrakt mit einer spezifischen PZN vorliegt, stehen wir dann in der Pflicht, genau diese PZN abzugeben, oder können wir unser vorrätiges Cannabisextrakt, welches natürlich die gleiche Wirkstoffstärke enthält, nutzen, ohne eine Retaxation zu riskieren?
|